REACH
Die wichtigsten Fakten:
Wir sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner bei Fragen zur REACH-Verordnung und bieten unseren Lieferanten verschiedene Leistungsstufen unter Berücksichtigung des „Only Representative“ Konzepts an.
- REACH hat den Zweck, das menschliche Leben und die Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu schützen.
- REACH wird sich auf schätzungsweise 30.000 Stoffe erstrecken.
- Ab einer Menge von 1 Tonne ist die Registrierung von Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, vorgeschrieben.
- Die Registrierung muss durch eine natürliche oder juristische Person erfolgen, die ihren Sitz in der EU hat.
- Die Bewertung der Registrierungsakten erfolgt durch die European Chemicals Agency (ECHA) mit Sitz in Helsinki.
- REACH verlangt die Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien mit hohen Bedenken für bestimmte Verwendungs zwecke, bei denen die Risiken nachgewiesen sind.
- Die Vorregistrierung gestattet Übergangszeiträume für „phase-in“ Stoffe und zur Erfüllung umfangreicher Registrierungsaufgaben.
- Je nach Menge der Stoffe reichen diese Übergangsfristen von 3,5 bis 6 und 11 Jahren.
- Zum Zwecke der Registrierung werden Informationen über die Endanwendungen verlangt.
Gut zu wissen:
„Azelis hat Firmenstellungnahmen für die EU-Kommission erstellt, Beratungen mit Interessenvertretern durchgeführt und ist aktiv an Handelsorganisationen und FECC-Komitees beteiligt, um die Industrie beim Verständnis von REACH und der Vorbereitung für die Einführung zu unterstützen.”
Ansprechpartner
Hövel, Sascha
Safety Management / REACH
Tel.: +49 (0) 2241 549748
Fax: +49 (0) 2241 549761





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