REACH

Die wichtigsten Fakten:

Wir sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner bei Fragen zur REACH-Verordnung und bieten unseren Lieferanten verschiedene Leistungsstufen unter Berücksichtigung des „Only Representative“ Konzepts an.

    • REACH hat den Zweck, das menschliche Leben und die Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu schützen.
    • REACH wird sich auf schätzungsweise 30.000 Stoffe erstrecken.
    • Ab einer Menge von 1 Tonne ist die Registrierung von Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, vorgeschrieben.
    • Die Registrierung muss durch eine natürliche oder juristische Person erfolgen, die ihren Sitz in der EU hat.
    • Die Bewertung der Registrierungsakten erfolgt durch die European Chemicals Agency (ECHA) mit Sitz in Helsinki.
    • REACH verlangt die Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien mit hohen Bedenken für bestimmte Verwendungs zwecke, bei denen die Risiken nachgewiesen sind.
    • Die Vorregistrierung gestattet Übergangszeiträume für „phase-in“ Stoffe und zur Erfüllung umfangreicher Registrierungsaufgaben.
    • Je nach Menge der Stoffe reichen diese Übergangsfristen von 3,5 bis 6 und 11 Jahren.
    • Zum Zwecke der Registrierung werden Informationen über die Endanwendungen verlangt.

    Gut zu wissen:

    „Azelis hat Firmenstellungnahmen für die EU-Kommission erstellt, Beratungen mit Interessenvertretern durchgeführt und ist aktiv an Handelsorganisationen und FECC-Komitees beteiligt, um die Industrie beim Verständnis von REACH und der Vorbereitung für die Einführung zu unterstützen.”

    Ansprechpartner

    Hövel, Sascha

    Safety Management / REACH

    Tel.: +49 (0) 2241 549748

    Fax: +49 (0) 2241 549761

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